Winterdienst
Zur Information unserer Bürger veröffentlichen wir hier unsere Räum- und Streupläne. Wir betonen jedoch ausdrücklich, dass aus diesen internen Plänen, die die Straßen in bestimmte Dringlichkeitsstufen einordnen und durch die eine zeitliche Abfolge festgelegt wird, keine Rechte abgeleitet werden können. Der Räum- und Streuplan regelt intern den organisatorischen Ablauf, indem er Prioritäten beim Winterdienst setzt. Er begründet weder über den gesetzlichen Umfang hinausgehende zusätzliche Pflichten gegenüber dem Einzelnen noch können aus einer Verletzung dieser Pläne Schadenersatzansprüche abgeleitet werden. Die Pflicht der Kommune wird dadurch nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus ausgedehnt. Außerdem begründet die Aufnahme einer Straße in den Räum- und Streuplan weder deren Gefährlichkeit noch deren Verkehrswichtigkeit. Wir bitten, dies zu beachten.





