Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Informationen zur Antragstellung
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Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
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Die Beantragung des Kinderreisepasses obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/ Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen.
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Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, sofern ein schriftlicher Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.
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Mit Vollendung des 10. Lebensjahres ist die Unterschrift zu leisten.
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Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente vor.
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Der Antrag wird bei der Ausweisbehörde elektronisch ausgefüllt und dem/ der Ausweisbewerber/ in zur Unterschriftsleistung vorgelegt.
Gültigkeit der Kinderreisepässe
Der deutsche Kinderreisepass (max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ) ist seit 01.01.2021 nur noch ein Jahr gültig, da dieser über kein elektronisches Speicherelement (Chip) verfügt. Bei jeder Verlängerung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen.
Hintergrund hierfür ist, dass zum Schutz der Identität in der heutigen Zeit nur die Kombination von physischen und elektronischen Komponenten einen für eine jahrelange Gültigkeit hergestellten Ausweis hinreichend fälschungssicher macht.
Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses:
Die Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses obliegt jener Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt bestimmen kann. Der/ Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn ein schriftlicher Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird. Die Verlängerung des Kinderreisepasses kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden. Als spätester Termin gilt der Tag, an dem der Kinderreisepass ungültig wird. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nicht möglich, wenn dieser bereits ungültig ist. Zur Verlängerung des Kinderreisepasses ist 1 neues Lichtbild vorzulegen.
Hinweise zur Abholung
Da der Kinderreisepass durch die Gemeinde Eckersdorf ausgestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens ca. 2 - 3 Tage nach der Antragstellung ausgehändigt werden.
Die Aushändigung kann an den/ die Antragsteller/ in oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de).
Notwendige Unterlagen
Bringen Sie ein aktuelles Lichtbild (schwarz-weiß oder farbig) in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat mit, das die Vorgaben für biometrische Gesichtsbilder erfüllen muss (Information der Bundesdruckerei: http://www.bundesdruckerei.de/).
Wichtig:
Die Passbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.
Gebühren
Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten!
Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro
Verlängerung der Gültigkeit: 6,00 Euro
Aktualisierung: 6,00 Euro
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / Standesamt / Versicherungsamt / PassamtBamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Herr Thomas Müller
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf (0921) 7353-0, -61
Frau Birgit Bursian
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf (0921) 7353-71
Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf (0921) 7353-64