Wohnungsgeberbestätigung
Eckersdorf, den 14. 05. 2019
Bereits zum 01.11.2015 ist ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Im Zuge dessen ist ein Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu bestätigen.
Die meldepflichtige Person muss diese sog. Wohnungsgeberbestätigung bei ihrer Wohnsitz-Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorlegen. Ohne die Vorlage dieser Bestätigung ist eine Anmeldung nicht möglich.
Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch direkt beim Einwohnermeldeamt abgeben. Die Anmeldung durch den Meldepflichtigen entfällt jedoch dadurch nicht!
Einen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/0/2/9/3/0/wohnungsgeberbestaetigung.pdf zum Download.