Mikrozensus 2019 im Januar gestartet

Eckersdorf, den 30. 01. 2019

Interviewer bitten um Auskunft

 

Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie im gesam­ten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuver­lässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunfts­pflicht

 

Im Jahr 2019 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetz­lich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kas­senart werden auch die Art des Krankenversiche­rungsverhältnisses und der zusätzliche private Kran­kenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mik­rozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entschei­dungen und deshalb für alle Bürger von großer Be­deutung.

 

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjäh­rig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach ei­nem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.

 

Das dem Mikrozensus zugrundeliegende Stichpro­benverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsat­zes verhältnismäßig kosten­günstig und hält die Be­lastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die ge­wonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamt­bevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsäch­lich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunfts­pflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

 

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend ge­währleistet. Auch die Interviewerinnen und Intervie­wer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Ver­schwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

 

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2019 eine An­kündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.