Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Kartierarbeiten an berichtspflichtigen Gewässern
Eckersdorf, den 29. 11. 2016
Der Freistaat Bayern bzw. das Bayer. Landesamt für Umwelt erhebt bis März 2017 an allen WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässern in Bayern die Gewässerstruktur. Für die Neuerfassung ist das vollständige Abgehen der Bäche nötig. Die Kartierarbeiten wurden an externe Fachbüros vergeben.
Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter der Ing.-Büros auch Ufergrundstücke, Zufahrtswege etc. benutzen. Die kartierenden Personen führen ein Schreiben des Auftraggebers (Bayer. Landesamt für Umwelt) mit sich, das sie auf Verlangen vorzeigen. Es wird gebeten, ihnen den Zugang zu Ufergrund-stücken und Wegen zu ermöglichen.
Witterungsbedingt kann sich der angegebene Zeitrahmen bis März 2017 um weitere Monate verschieben.