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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Kartierarbeiten an berichtspflichtigen Gewässern

Eckersdorf, den 29. 11. 2016

Der Freistaat Bayern bzw. das Bayer. Landesamt für Umwelt  erhebt bis März 2017 an allen WRRL-be­richtspflichtigen Fließgewässern in Bayern die Ge­wässerstruktur. Für die Neuerfassung ist das voll­ständige Abgehen der Bäche nötig.  Die Kartierar­beiten  wurden an externe Fachbüros vergeben.

Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter der Ing.-Büros auch Ufergrundstücke, Zufahrtswege etc. benutzen. Die kartierenden Personen führen ein Schreiben des Auftraggebers (Bayer. Landesamt für Umwelt) mit sich, das sie auf Verlangen vorzeigen. Es wird gebeten, ihnen den Zugang zu Ufergrund-stücken und Wegen zu  ermöglichen.

Witterungsbedingt kann sich der angegebene Zeit­rahmen bis März 2017 um weitere Monate verschieben.