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Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen

Eckersdorf, den 31. 05. 2021

Ab August 2021 wird die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen verpflichtend

 

Ab August 2021 müssen neu ausgestellte Personalausweise zwei Fingerabdrücke enthalten. Alte Personalausweise (PA) behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. 

 

Der deutsche Kinderreisepass ist nur noch ein Jahr gültig, da dieser über kein elektronisches Speicherelement (Chip) verfügt. Bei jeder Verlängerung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen.

Hintergrund hierfür ist, dass zum Schutz der Identität in der heutigen Zeit nur die Kombination von physischen und elektronischen Komponenten einen für eine jahrelange Gültigkeit hergestellten Ausweis hinreichend fälschungssicher macht.

 

Die alten Kinderreisepässe (KRP) behalten ihre angegebene Gültigkeitsdauer.

 

Unverändert bleibt, dass der KRP längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann.