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Hinweis an alle Grundstückseigentümer

Eckersdorf, den 01. 08. 2016

Viele Sträucher und Büsche usw. wachsen über die Grundstücks­grenzen und Gartenzäune hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (auch Gehwege). Diese Wucherungen beengen den Licht- und Sichtraum. Ein ungehin­der­tes Vorbeifahren oder –laufen ist manchmal nicht mehr möglich. Das kann gerade für Kinder und ältere Menschen gefährlich werden!

 

Deshalb bitten wir die Eigentümer bzw. Mieter oder Pächter bebauter und unbebauter Grund­stücke an öffentlichen Verkehrsflächen, die Ein­friedung ihrer Grundstücke so zu gestalten, dass die Benutzer der Wege und Straßen weder ver­letzt, gefährdet noch behindert werden.

 

Alle Betroffenen sind verpflichtet, in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragende Bäume, Hecken, Sträucher und sonstigen Bewuchs sofort durch Rückschnitt zu beseitigen. Auch verdeckte Verkehrs­zeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschil­der sind umgehend freizuschneiden. Notfalls müssen die Arbeiten mehrmals im Jahr wiederholt werden, um einen  ausreichend  großen  Sichtwinkel  und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Immer wieder wird festgestellt, dass die Eigentümer unbebauter Grundstücke oftmals keine große Be­deutung darin sehen, ihr Baugrundstück regelmäßig zu pflegen. Dadurch kommt es oft zu Beschwerden von Eigentümern benachbarter Grundstücke.

 

Grundsätzlich gibt es keine Bedenken gegen Grund­stücke, die unbebaut sind und auf denen sich Pflan­zen selbständig entwickeln können, die also unge­pflegt sind. Jedoch werden die benachbarten Grund­stücke oftmals durch hohen Unkrautwuchs oder Un­krautsamenflug beeinträchtigt oder in Mitleidenschaft gezogen. Zudem kann es durchaus sein, dass es zu Sichtbehinderungen im Straßenverkehr kommt und dadurch Fußgänger, Radfahrer oder spielende Kin­der gefährdet werden.

 

Daher bitten wir, solche Grundstücke/Wiese we­nigs­tens ein- oder zweimal im Jahr (wenn dies nach ob­jektiver Betrachtung ausreichend ist) abzumähen und / oder das Unkraut zu besei­tigen.