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Wohnungsgeberbestätigung

Eckersdorf, den 14. 05. 2019

Bereits zum 01.11.2015 ist ein neues Bundesmelde­gesetz in Kraft getreten.

 

Im Zuge dessen ist ein Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu bestätigen.

Die meldepflichtige Person muss diese sog. Woh­nungsgeberbestätigung bei ihrer Wohnsitz-Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorlegen. Ohne die Vorlage dieser Bestätigung ist eine Anmel­dung nicht möglich.

Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung auch di­rekt beim Einwohnermeldeamt abgeben. Die Anmel­dung durch den Meldepflichtigen entfällt jedoch dadurch nicht!

 

Einen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/3/0/2/9/3/0/wohnungsgeberbestaetigung.pdf zum Down­load.