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Winterdienst

Eckersdorf, den 30. 01. 2019

Wir möchten einige Hinweise zum gemeindlichen und privaten Winterdienst geben:

 

  • Die Gemeinde räumt und streut erst alle Stre­cken in der Priorität 1 (das sind alle verkehrs­wichtigen und gefährliche). Andere – wie bei­spielsweise die Straßen in den Wohngebieten – können erst danach erledigt werden (und auch nur dann, wenn nicht Wiederholungen wegen andauerndem Schneefalls erforderlich sind und/oder noch zeitliche Kapazitäten frei sind).
  • Für alle Anlieger der öffentlichen Straße mit Gehweg gilt: dieser muss zwingend freigeräumt werden (ansonsten haftet der Eigentümer).

 

In den Wintermonaten bei Schnee und Eis ist allge­mein besondere Vorsicht geboten – und das für alle Verkehrsteilnehmer ob mit dem Pkw, Lkw, als Fuß­gänger oder Radfahrer. Wir alle müssen uns den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen (unabhängig von einem Winterdienst). Dass es zu Einschränkungen und Unannehmlichkeiten kommt, lässt sich leider nicht vermeiden!

 

Für weitere und ausführliche Informationen hierzu verweisen wir auf unsere Broschüre zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wer diese nicht mehr hat: einfach bei uns abholen). Selbstverständlich stehen wir auch persönlich gerne für Auskünfte zur Verfü­gung.