Gefährdung durch überhängende Hecken und Sträucher

Eckersdorf, den 01. 10. 2019

An vielen Stellen im Gemeindegebiet haben sich Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen über private Grundstücksgrenzen hinaus bis in Gehwege und Straßenflächen ausgebreitet. Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden dadurch stark behindert, aber auch andere Verkehrsteilnehmer. Bei Sträuchern mit Dornen besteht Verletzungsgefahr! Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Schilder mit Verkehrszeichen werden durch überhängende Äste verdeckt. Nach dem Bayerischen Straßen-und Wegegesetz ist jeder Bewuchs, der an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt ständig bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die Gemeinde bittet deshalb alle Grundstückeigentümer im eigenen und im Interesse aller Verkehrsteilnehmer –dazu gehören auch Schulkinder- die Bepflanzungen an Ihren Grundstücksgrenzen zu überprüfen. Falls erforderlich sind entsprechende Rückschnittarbeiten umgehend und regelmäßig durchzuführen.