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Hinweise an Hundehalter

Eckersdorf, den 28. 01. 2020

Anmeldung des Hundes, Anleinpflicht und Hundekot

Wir weisen unsere Bürger – ins besondere die Hundehalter – einmal wieder auf Folgendes hin:

 

Anmeldung des Hundes

Gemäß § 1 der Hundesteuersatzung müssen Bürger, die einen über vier Monate alten Hund innerhalb der Gemeinde halten, diesen bei uns unverzüglich anmelden. Bei mehreren Hunden ist jeder Hund anzumelden! Im Sinne der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung unserer Gemeindebürger werten wir Nichtanmeldungen als Steuerhinterziehung! Halten Sie also einen Hund und haben diesen noch nicht angemeldet, holen Sie dies bitte – in Ihrem eigenen Interesse – unverzüglich nach.

 

Bei der Anmeldung ist es besonders wichtig, die Rasse des Hundes anzugeben. Die Angabe „Mischling“ ist nicht ausreichend! Es müssen alle Rassen mitgeteilt werden. Denn die Gemeinde muss prüfen, ob eine der Rassen eines Mischlingshundes evtl. der Gruppe der Kampfhunde zugeordnet wird. Dann ist seitens der Gemeinde ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

 

Anleinpflicht

 

Immer wieder haben wir auf die Verordnung der Gemeinde über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) hingewiesen, wonach große Hunde und Kampfhunde innerhalb der Ortschaften ständig an der Leine geführt werden müssen.

 

Leider kommt es immer häufiger vor, dass wir auch Beschwerden über kleine Hunde erhalten, die frei in den Ortschaften umherlaufen. Nach der Verordnung sind Hundehalter nicht verpflichtet, kleine Hunde (Schulterhöhe weniger als 50 cm) anzuleinen.

Jedoch bitten wir, folgende Punkte zu beachten:

  • verhält sich der Hund gegenüber anderen Tieren oder Menschen aggressiv?
  • hat der Hund schon einmal andere Tiere oder Menschen gebissen?
  • läuft der Hund unbeaufsichtigt in der Ortschaft umher?
  • hat der Halter bereits Beschwerden über den Hund erhalten?
  • bellt der Hund andere Tiere oder Menschen ungewöhnlich laut, lange und/oder aggressiv an, sobald diese in die Nähe kommen?
  • verhält sich der Hund verstört in Situationen, die er nicht kennt (z. B. im Straßenverkehr oder bei spielenden und/oder schreienden Kindern)?
  • rennt der Hund gerne anderen Tieren oder Menschen nach?
    Wenn Sie als Halter von Hunden, die nicht unter die Hundehaltungsverordnung fallen (vgl. Erläuterungen unten) nur eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sollten Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob es zur eigenen Sicherheit, zur Sicherheit der Mitbürger und zur Sicherheit des Hundes und anderer Tiere nicht besser wäre, den Hund an der Leine zu führen.
    Große Hunde im Sinne der Hundehaltungsverordnung sind:
  • Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt
  • erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge.
     
    Verunreinigungen durch Hundekot
    auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Gehwegen
     
    Immer wieder müssen wir feststellen (in den vergangenen Wochen verstärkt im Bereich der Schulstraße), dass Halter ihre Hunde ausführen und durch Kothaufen den öffentlichen Verkehrsraum verunreinigen. Nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.
    Daher bitten wir Sie, den Hundekot mitzunehmen (es dürfte für keinen Hundehalter ein Problem sein, den Kot zu verpacken, mitzunehmen und Zuhause zu entsorgen – im Rathaus gibt es kostenlose Kotbeutel!).
    Gleiches bitten wir bei unseren gemeindlichen Grünflächen, Grünstreifen und selbstverständlich auch auf Spiel- und Bolzplätzen zu beachten. Kinder, die darauf spielen stellen sich Besseres vor, als im Hundekot herum zu laufen und auch die Hundehalter sind wohl nicht begeistert, auf dem Gehweg vor ihrem Haus in solch eine "Tretmine" zu laufen!
     
    Verunreinigungen durch Hundekot
    in Privatgrundstücken
     
    Immer häufiger erhalten wir auch Beschwerden darüber, dass private Grünflächen bzw. Grundstücke und landwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hundekot verunreinigt werden. Als Gemeinde können wir hier nur an die Vernunft der Hundehalter appellieren, künftig darauf zu achten, dass dies nicht mehr vorkommt.
     
    Ihre Gemeindeverwaltung