Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Eckersdorf, den 21. 12. 2020

Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

 

 

Bekanntlich wurde der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes („Feuerwerkskörper“) untersagt. Es soll verhindert werden, dass sich Menschen zum Zwecke eines Silvesterfeuerwerks versammeln, was dem allgemeinen Gebot der Kontaktvermeidung zuwiderlaufen würde.

 

Zu beachten waren auch die ohnehin schon überlasteten Notaufnahmen und Kliniken, die an Silvester zusätzliche Kapazitäten hätten mobilisieren müssen, da es in den vergangenen Jahren vielerorts zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern gekommen war.

 

In unserer Gemeinde sind zwar keine öffentlichen Orte benannt, an denen eine Ansammlung von Menschen zum Zwecke einer Feuerwerks-Abbrennung verboten sind.

 

Jedoch weisen wir ausdrücklich auf die in ganz Bayern geltende nächtliche Ausgangssperre (d. h. kein Aufenthalt außerhalb einer Wohnung) von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr früh hin, die auch in der Silvesternacht gilt!