BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Reisepass


Allgemeine Informationen

Informationen zur Antragstellung

 

  • Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

  • Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/ Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/ der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen.

  • Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn ein schriftlicher Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.

  • Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

  • Der Antrag wird bei der Ausweisbehörde elektronisch ausgefüllt und dem/ der Ausweisbewerber/ in zur Unterschriftsleistung vorgelegt.

 
Gültigkeit der Reisepässe

 

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre bei Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres und 6 Jahre bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

 

Hinweise zur Abholung

 

Da der Reisepass zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann das Ausweisdokument frühestens ca. 3 - 4 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden.

Die Aushändigung kann an den/ die Antragsteller/ in oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

 

Weiterführende Informationen

 

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (Länderinfos des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/ ).

 

Expresspass:

 

Mit einer Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, bei der Bundesdruckerei einen sogenannten Expresspass zu bestellen. Vom Tag der Antragstellung bis zur Abholung, beträgt die Bearbeitungszeit 3 - 5 Arbeitstage.


Notwendige Unterlagen

  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass bzw. Kinderausweis - soweit vorhanden)

  • Ab 01.05.2025 müssen Lichtbilder in digitaler Form vorgelegt werden. Sie erhalten bei Ihrem Fotografen einen sog. Data-Matrix-Code, den unser Einwohnermeldeamt vor Ort verarbeiten kann.

    Alternativ können die Lichtbilder auch bei der Antragstellung in unserem Bürgerbüro bequem und unkompliziert aufgenommen werden. Da es sich um ein rein digitales Foto handelt, kann dieses dem Antragstellenden anschließend nicht ausgehändigt werden. 

    Speziell für Kinder unter 6 Jahren empfehlen wir dennoch den Gang zum Fotografen, da für diese erfahrungsgemäß die Handhabung des Aufnahmegeräts schwierig ist.

  • Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den/ die Antragsteller/ in - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.
  • Bei unter 16-jährigen: Ausweis der Sorgeberechtigten sowie die unterschriebene Zustimmungserklärung eines nicht anwesenden Elternteils.

 

Wichtig:

 

Die Passbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.


Gebühren

Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten!

 

  • unter 24 Jahren: 37, 50 Euro

  • über 24 Jahren: 70,00 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro (nur noch in Ausnahmefällen z.B. kurzfristige Beerdigung im Ausland o.ä.)

  • Aufpreis für Expresspass: 32,00 Euro

  • Aufpreis für 48-Seiten-Reisepass: 22,00 Euro

  • Ausstellung bzw. Änderung bei Unzuständigkeit - doppelte Gebühr

  • Lichtbildaufnahme vor Ort: 6,- Euro

     


Ansprechpartner

Amt für Sicherheit und Ordnung
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf

Herr Christopher Buß
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-0, -61

Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-64

Frau Lena Rapp
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-71

buergerstiftung-eckersdorfbuergerserviceportallogo-neubuerglogo-mikarlogo-ISEK