Winterdienst
Der gemeindliche Winterdienst für die Straßen, Wege und Plätze beschränkt sich nach den gesetzlichen Verpflichtungen sowie dem daraus abgeleiteten Räum- und Streuplan zunächst auf die verkehrswichtigen (z. B. Hauptverkehrsstraßen, verkehrsreiche Durchgangsstraßen etc.) und gefährlichen (z. B. starke Gefälle, unübersichtliche Kreuzungen etc.) Strecken. Alle anderen Strecken, die nicht verkehrswichtig und gefährlich sind, werden – sofern es die Witterung und die Arbeitszeit (unsere Arbeiter müssen Ruhezeiten beachten, zu ihrem und zum Schutz der Bevölkerung!) zulassen – als freiwillige Leistung der Gemeinde zusätzlich geräumt.
Im Folgenden finden Sie die Links zum Räum- und zum Streuplan unseres gemeindlichen Bauhofs sowie zur Aktuellen Seite aus dem Mitteilungsblatt im Herbst 2014 mit Hinweisen auf die Winterdienstpflichten für Sie als Anlieger: