Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre
Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Notwendige Unterlagen
Ausweis
1 Lichtbild
Nachweis über die Fischerprüfung
Weitere Hinweise:
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Bearbeitungsdauer
3 - 4 Tage ab BeantragungsdatumGebühren
Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Wer bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabe befreit.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt / Standesamt / PassamtBamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Herr Christopher Buß
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-0, -61
Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-64
Frau Lena Rapp
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
(0921) 7353-71







