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Fischereischeine


Allgemeine Informationen

 

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

 

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre

  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit

  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung


Notwendige Unterlagen

 

  • Ausweis

  • 1 Lichtbild

  • Nachweis über die Fischerprüfung

 

Weitere Hinweise:

  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.


Bearbeitungsdauer

3 - 4 Tage ab Beantragungsdatum

Gebühren

 

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00

  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00

  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50

 

 

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

 

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00

  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter

  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

 

Wer bereits das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist von der Fischereiabgabe befreit.

 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Standesamt / Passamt
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf

Herr Christopher Buß
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-0, -61

Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-64

Frau Lena Rapp
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-71

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